Abrechnung

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe übernommen. Die Privaten Krankenkassen unterscheiden sich aber in ihren Leistungsangeboten stark und bieten ihren Versicherungsnehmern individuell gestaltete Versicherungsverträge. Die Kostenerstattung erfolgt immer auf der Grundlage des individuell gestalteten Versicherungsvertrages. Bei manchen Privaten Krankenversicherungen ist eine Antragstellung notwendig, bei anderen braucht nur die Rechnung eingereicht werden.
Mit gesetzlichen Krankenkassen kann nicht abgerechnet werden, da es sich um eine Privatpraxis handelt. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an mich oder direkt an ihre Krankenkasse.